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Wir sind ein anerkannter ambulanter Pflegedienst mit der Zulassung aller Kassen und sind berechtigt über unten aufgeführten Institutionen abzurechnen
Beihilfe - Sozialhilfe - Pflegekasse - Krankenkasse usw.
Wir übernehmen alle Tätigkeiten der Medizinischen und Pflegerischen Betreuung
Grundpflege nach SGB XI
Unter Grundpflege versteht man die individuelle Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen, Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten.
Zur Grundpflege zählen:
- Morgen- und Abendtoilette
- Ganzkörperwäsche
- Lagern / Mobilisieren
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
- Begleitung bei Aktivitäten
- Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten
– Mundgerechte Zubereitung
– Erwärmen, Vorbereiten und Zubereiten - Sondenernährung
- Stomaversorgung